Gut Geführt

Stadtdführung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Privatführung

Folgende AGB sind Bestandteil von Verträgen über eine Privatstadtführung:

  1. Rechtsverhältnis.

    Der Vertrag über die vereinbarte Leistung kommt zwischen dem Stadtführer und den Bestellenden zustande.

  2. Preis und Bezahlung.

    Der vereinbarte Preis ist ein Bruttopreis und beinhaltet nur die Durchführung der gebuchten Führung. Es können Barzahlung gegen Quittung direkt zu Beginn der Führung oder Zahlung per Rechnung vereinbart werden. Bei Zahlung per Rechnung muss die Gebühr für die Überweisung zu Lasten des Senders gehen.

  3. Treffpunkt, Beginn und Dauer.

    Der Treffpunkt, der Beginn und die Dauer der Führung werden vor der Durchführung vereinbart. Der Stadtführer kann einer nachträglichen Änderung zustimmen.

  4. Inhalt.

    Inhalt, Weg und Ablauf der Stadtführung werden vom Stadtführer festgelegt. Er kann auf Wünsche der Bestellenden oder Teilnehmenden eingehen.

  5. Gruppengröße.

    Die Gruppengröße beträgt maximal 20 Personen. Der Stadtführer kann Ausnahmen zulassen. Teilnehmende unter 18 Jahren müssen von einer volljährigen zur Aufsicht berechtigten Person begleitet werden.

  6. Änderung und Stornierung.

    Bis zu 24 Stunden (Zugang) vor Beginn der Führung können beide Vertragspartner die Buchung ohne Angabe von Gründen kostenfrei stornieren. Bei späteren Stornierungen, Abbruch einer begonnenen Führung oder wenn innerhalb von 30 Minuten nach dem vereinbarten Beginn keine Teilnehmenden die Führung antreten, hat der Bestellende das volle vereinbarte Honorar zu leisten. Ist die Führung aufgrund höherer Gewalt unmöglich oder ist ihre Durchführung nach Einschätzung des Stadtführers voraussichtlich mit einer das allgemeine Lebensrisiko übersteigenden Gefährdung der Teilnehmer verbunden, kann er die Bestellung bis zum Beginn der Führung kostenfrei stornieren oder die Führung jederzeit abbrechen; eine Entschädigung ist ausgeschlossen.

  7. Ausschluss von Personen.

    Teilnehmende, die die Führung stören oder andere Personen belästigen oder gefährden, können vom Stadtführer jederzeit und ohne Entschädigung von der ganzen Veranstaltung ausgeschlossen werden und müssen sich von der Gruppe entfernen; bei Teilnehmenden unter 18 Jahren auch deren volljährige zur Aufsicht berechtigte Person.

  8. Haftung.

    Der Stadtführer verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Er kann nicht für die Handlungen teilnehmender Personen und ihre Folgen verantwortlich gemacht werden. Im Übrigen bestimmt sich die Haftung zwischen Stadtführer und teilnehmenden Personen nach den gesetzlichen Regelungen.

  9. Geltendes Recht.

    Sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, ist auf das Vertragsverhältnis ausschließlich das deutsche Recht anzuwenden.

  10. Salvatorische Klausel.

    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen zieht nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrags nach sich. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten in diesem Fall die gesetzlichen Vorschriften.

Domführung

Domführungen werden ausschließlich im Auftrag der Vereinigten Domstifter und ihrer Vertreter durchgeführt. Es gelten deren AGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Bierführung

Folgende AGB sind Bestandteil von Verträgen über die Bierführung „Naumbierchen“:

  1. Rechtsverhältnis.

    Der Vertrag über die vereinbarte Leistung kommt zwischen dem Stadtführer und den Bestellenden zustande.

  2. Preis und Bezahlung.

    Der zu entrichtende Preis ist ein Bruttopreis. Darin enthalten sind die Kosten der Veranstaltung, die Leihe eines Glases und Proben von 6 Flaschenbieren von je 0,1 Litern. Es können Barzahlung gegen Quittung direkt zu Beginn der Führung oder Zahlung per Rechnung vereinbart werden. Bei Zahlung per Rechnung muss die Gebühr für die Überweisung zu Lasten des Senders gehen.

  3. Treffpunkt, Beginn und Dauer.

    Der Treffpunkt ist der Marienplatz vor dem Marientor. Die Führung beginnt zur angegebenen Zeit und endet nach 1:45 Stunden am Dom.

  4. Gruppengröße.

    Die Gruppengröße beträgt maximal 12 Personen, wobei der Stadtführer im Einzelfall und auf Anfrage Ausnahmen zulassen kann.

  5. Mindestalter.

    Das Mindestalter für die Teilnahme ist 18 Jahre.

  6. Ausschluss von Personen.

    Alkoholsüchtige oder suchtgefährdete Personen und zu Beginn der Führung alkoholisierte Personen dürfen nicht teilnehmen. Teilnehmende Personen, die während der Führung lärmen, andere Personen belästigen oder gefährden oder anders den Ablauf der Veranstaltung stören, können vom Stadtführer jederzeit und ohne Entschädigung vom Ausschank der Proben oder von der ganzen Veranstaltung ausgeschlossen werden und müssen sich von der Gruppe entfernen.

  7. Änderung und Stornierung.

    Bis zu 24 Stunden (Zugang) vor Beginn der Führung können beide Vertragspartner die Buchung ohne Angabe von Gründen kostenfrei stornieren. Bei späteren Stornierungen, Abbruch einer begonnenen Führung oder wenn innerhalb von 30 Minuten nach dem vereinbarten Beginn keine Teilnehmenden die Führung antreten, hat der Bestellende das volle vereinbarte Honorar zu leisten. Ist die Führung aufgrund höherer Gewalt unmöglich oder ist ihre Durchführung nach Einschätzung des Stadtführers voraussichtlich mit einer das allgemeine Lebensrisiko übersteigenden Gefährdung der Teilnehmer verbunden, kann er die Bestellung bis zum Beginn der Führung kostenfrei stornieren oder die Führung jederzeit abbrechen; eine Entschädigung ist ausgeschlossen.

  8. Haftung.

    Der Stadtführer verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Er kann nicht für die Handlungen teilnehmender Personen und ihre Folgen verantwortlich gemacht werden. Die teilnehmenden Personen treffen die Entscheidung, ob sie die angebotenen alkoholischen Getränke zu sich nehmen, selbständig und tragen alle möglichen Folgen selbst. Im Übrigen bestimmt sich die Haftung zwischen Stadtführer und teilnehmenden Personen nach den gesetzlichen Regelungen.

  9. Geltendes Recht.

    Sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, ist auf das Vertragsverhältnis ausschließlich das deutsche Recht anzuwenden.

  10. Salvatorische Klausel.

    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen zieht nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrags nach sich. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten in diesem Fall die gesetzlichen Vorschriften.